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   BFH, 10.07.1970 - VI R 41/68   

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https://dejure.org/1970,864
BFH, 10.07.1970 - VI R 41/68 (https://dejure.org/1970,864)
BFH, Entscheidung vom 10.07.1970 - VI R 41/68 (https://dejure.org/1970,864)
BFH, Entscheidung vom 10. Juli 1970 - VI R 41/68 (https://dejure.org/1970,864)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Freibetrag - Auswärtige Unterbringung - Typische Kosten - Nebenkosten - Besuchsfahrten - Telefongespräche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33a Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 100, 29
  • DB 1970, 2200
  • BStBl II 1970, 781
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 26.01.1962 - VI 41/61 U

    Gewährung eines Freibetrags bei auswärtiger Unterbringung eines Kindes zur

    Auszug aus BFH, 10.07.1970 - VI R 41/68
    Der § 33a Abs. 2 Satz 3 EStG gewähre einen Pauschbetrag; deshalb sei die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen nicht wesentlich, wie der BFH mit Urteil VI 41/61 U vom 26. Januar 1962 (BFH 74, 499, BStBl III 1962, 187) entschieden habe.

    Der erkennende Senat hat allerdings im Urteil VI 41/61 U (a. a. O.) entschieden, daß einem Steuerpflichtigen bei auswärtiger Unterbringung eines Kindes, für das er Kinderermäßigung erhält, der in § 33a Abs. 2 Satz 3 EStG genannte Freibetrag in voller Höhe zusteht, sofern ihm durch die auswärtige Unterbringung überhaupt Aufwendungen erwachsen.

  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvL 9/68

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BFH, 10.07.1970 - VI R 41/68
    Der Große Senat des BFH befindet sich bei dieser Entscheidung in Übereinstimmung mit dem Beschluß des BVerfG vom 14. Mai 1968 2 BvL 9--11/68 (BStBl II 1968, 467).
  • BFH, 27.05.1968 - GrS 1/68

    Besetzung der Finanzgerichte

    Auszug aus BFH, 10.07.1970 - VI R 41/68
    Nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH Gr. S. 1/68 vom 27. Mai 1968 (BFH 92, 188, BStBl II 1968, 473) wird die vorschriftsmäßige Besetzung der FG im Sinne des § 119 Nr. 1 FGO nicht dadurch berührt, daß die Besoldung der Richter nach dem Inkrafttreten der FGO nicht erhöht worden ist.
  • BFH, 25.10.1957 - VI 175/56 U

    "Auswärtige Unterbringung" nach dem Einkommenssteuergesetz - aufwendungen für

    Auszug aus BFH, 10.07.1970 - VI R 41/68
    Nach dem BFH-Urteil VI 175/56 U vom 25. Oktober 1957 (BFH 65, 546, BStBl III 1957, 444) sei hier eine großzügige Betrachtungsweise angebracht.
  • BFH, 14.03.1968 - IV R 124/67

    Vorschriftmäßige Besetzung - Richter des Senats - Richter eines oberen

    Auszug aus BFH, 10.07.1970 - VI R 41/68
    Die Rüge der Revisionsbeklagten, das FG sei nicht ordnungsmäßig besetzt gewesen, weil die Richter rangmäßig nicht als Richter eines oberen Landesgerichts im Sinne des § 2 FGO eingestuft gewesen seien (BFH-Urteil IV R 124/67 vom 14. März 1968, BFH 91, 228, BStBl II 1968, 282), kann nicht durchgreifen.
  • BFH, 02.08.1968 - VI R 15/68

    Beamtenanwärter - Auswärtiger Lehrgang - Kostenübernahme durch Dienstherrn -

    Auszug aus BFH, 10.07.1970 - VI R 41/68
    So hat der erkennende Senat im Urteil VI R 15/68 vom 2. August 1968 (BFH 93, 241, BStBl II 1968, 740) entschieden, daß dann, wenn der Dienstherr eines Beamtenanwärters die vollen Kosten für dessen Teilnahme an einem auswärtigen Lehrgang übernommen hat, den Eltern ein Freibetrag nach § 33a Abs. 2 EStG nicht zusteht.
  • BFH, 02.08.1968 - VI R 48/68

    Kosten auswärtiger Berufsausbildung - Dienstherr - Beamtenanwärter - Tagegelder -

    Auszug aus BFH, 10.07.1970 - VI R 41/68
    Damit stimmt das Urteil des erkennenden Senats VI R 48/68 vom 2. August 1968 (BFH 93, 86, BStBl II 1968, 679) überein, in dem der Senat entschieden hat, es komme nicht darauf an, in welcher Form der Dienstherr die Kosten der auswärtigen Berufsausbildung übernehme.
  • BFH, 07.12.1976 - VI R 7/76

    Unterbringung eines Kindes im Heimatland - Italienischer Gastarbeiter -

    Soweit in den Entscheidungen vom 2. August 1968 VI R 15/68 (BFHE 93, 241, BStBl II 1968, 740) und vom 10. Juli 1970 VI R 41/68 (BFHE 100, 29, BStBl II 1970, 781) ausgeführt wurde, daß Kosten für wöchentliche Heimfahrten bzw. Besuchsfahrten keine Aufwendungen für die auswärtige Unterbringung seien, galt dies nur für die dort zu entscheidenden Sachverhalte.
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